1. Geltungsbereich
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen der medienakzente erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende Vereinbarungen geltend nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die medienakzente.
1.3 Etwaig unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Formulierung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt sinngemäß für ergänzend bedürftige Lücken dieser Bestimmung oder des
Vertrages. 2.
Vertragsabschluss 2.1 Angebote der medienakzente sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der medienakzente kommt zustande, wenn ein von der medienakzente bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden gezeichneten Auftrag gegenzeichnet. Die medienakzente ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich die medienakzente zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die medienakzente hergeleitet werden können.
2.3 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwend- barkeitsangaben sowie Maße sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
3. Preise, Liefer- und Leistungsumfang
3.1 Bestandteil der Leistungsverpflichtung der medienakzente sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Die medienakzente behält sich das Recht vor, ihre Leistung zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkung des Leistungsumfanges gilt Ziff. 4.3 sinngemäß.
3.2 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. Umsatzsteuer ab Lager. Anlieferung „frei Bordsteinkante“.
3.3 Ein Rücktrittsrecht steht der medienakzente zu, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht der medienakzente ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch der medienakzente auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird und die pure medienakzente den Kunden erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von der medienakzente zu erbringende Leistung den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten. Die medienakzente hat das Recht erstellte Rechnungen an Dritte, wie zum Beispiel eine Factoring Firma abzutreten.
3.4 Der Kunde stellt die medienakzente von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Verletzungen von Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten gegen die medienakzente geltend machen und versichert, dass die medienakzente zur Verfügung gestellten Dateien frei von Rechten Dritter sind. Im Falle der notwendigen Rechtsverfolgung durch die medienakzente aufgrund Ansprüchen Dritter aus vorstehenden Gründen stellt der Kunde die medienakzente ebenfalls von den Kosten dieser Rechtsverfolgung frei.
4. Eigentumsvorbehalt, Schadenersatz, Sonderkündigungsrecht
4.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der medienakzente aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden der medienakzente die folgende Sicherheiten gewährt:
4.2 Die Ware bleibt Eigentum der medienakzente. Der Kunde verwahrt das Eigentum der medienakzente unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Warenpflicht zu behandeln. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind der medienakzente unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
4.3 Ist die medienakzente im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Kunden vom Vertrag zurückgetreten, kann sie die Vorbehaltware vom Verkäufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche der medienakzente sind dadurch nicht ausgeschlossen.
5 Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer binnen 7 Werktagen diesen anzuzeigen und entsprechend zu dokumentieren.
5.2 Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
5.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5.4 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
5.5 Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
6. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
6.1 Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die medienakzente Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
6.2 Als Schadensersatz statt der Leistung kann die medienakzente in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt der medienakzente die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
7. Lieferzeiten
7.1 Die Lieferzeiten der Ware bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Projektabschlüsse und werden dem Kunden innerhalb einer Woche nach Projektabschluss/Auftrag von medienakzente schriftlich mitgeteilt.
7.2 Die Lieferung der Ware erfolgt an nicht mehr wie eine vom Kunden angegebene Lieferadresse.
7.3 Ist der Kunde mit geänderten Betriebsbedingungen, geänderten Preisen oder geänderten AGB nicht einverstanden, so kann dieser den Vertrag binnen vier Wochen zum Zeitpunkt der Änderungen schriftlich kündigen.
7.4 Die Versandkosten sind im Auftrag einzusehen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit (je nach Projekt) geschlossen, sofern keine anderslautende Laufzeit vertraglich vereinbart wurde. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nicht automatisch.
9. Gewährleistung
Die medienakzente leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung
10.1 Die medienakzente haftet auf Schadenersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
10.2 Die Haftungsbeschränkung nach der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
11. Speicherung von Daten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der medienakzente auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte erfolgt, zwecks Bonitätsprüfung durch ein Kreditinstitut. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Name oder Kundenlogo ohne weitere Nachfrage auf der Homepage der medienakzente (jamachmit) genannt werden kann.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Sämtliche Zahlungen sind lt. den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen ohne Abzug fällig.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllung und Gerichtsstand ist Lübeck.